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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: August 2004

Grundlage einer erfolgreichen Zusammenarbeit sollte stets Vertrauen und das Verständnis der Interessen und Belange des jeweils anderen Geschäftspartners sein. Dennoch kommen wir nicht umhin, hier einige Grundsätze für die Leistungen und Produkte der GLASWALD GmbH (in folgendem GLASWALD genannt) und unseren Auftraggebern, Anwendern und Nutzern (in folgendem Kunde genannt) in unseren AGB zu regeln:


§ 1 GELTUNG

(1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Rechtsgeschäfte mit GLASWALD. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringen.

(2) Der Kunde erklärt sich spätestens durch die Entgegennahme der Lieferung oder Inanspruchnahme der Leistung mit den auf bereits bei Vertragsschluss hingewiesenen und derentwegen die Möglichkeit der Kenntnisnahme verschafften AGB einverstanden.



§ 2 ERSTELLUNG UND ÄNDERUNG VON INTERNET-SEITEN UND SOFTWARE

(1) Wird die Erstellung oder Änderung von Internet-Seiten vereinbart, so erhält der Kunde an diesen ein einfaches Nutzungsrecht, das ihn zu deren Verwendung zu den vertraglich vereinbarten Zwecken berechtigt. Wird ein Zweck nicht ausdrücklich vereinbart, so gilt als Zweck die Präsentation des Kunden im Internet. Die im Rahmen eines Angebots oder Auftrags entworfenen oder erstellten Internet-Seiten sind inklusive der einzelnen Bestandteile urheberrechtlich geschützt und dürfen weder verändert noch weitergegeben werden, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wird. GLASWALD stellt dem Kunden die Internet-Seiten auf einem geeigneten Datenträger, per E-Mail oder durch Übertragung auf einen Internet-Server zur Verfügung.

(2) Sofern nicht anderes vereinbart, ist GLASWALD nicht verpflichtet, Dateien, Layouts und Quelltexte, die am Computer erstellt wurden, an den Kunden herauszugeben, die nicht für den regulären Betrieb der Internet-Seiten erforderlich sind und lediglich zur Erstellung oder Änderung der Internet-Seiten dienen. Wünscht der Kunde die Herausgabe von solchen Dateien und das Recht zur Verwendung dieser um Änderungen an der Struktur oder des Layouts der Internet-Seiten selbst vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

(3) Die Internet-Seiten setzen sich aus einzelnen Dateien verschiedener Dateiformate zusammen und werden auf Grundlage der im Vertrag angegebenen Beschreibungen erstellt. GLASWALD ist berechtigt, alle zur Erstellung der Internet-Seiten notwendigen Entscheidungen, insbesondere die Wahl der Programmiertechnik sowie die genaue Ausgestaltung und Umsetzung des grafischen Designs, selbständig zu treffen, es sei denn, hierüber liegt eine besondere Vereinbarung mit dem Kunden vor. Hinsichtlich der Erstellung der Internet-Seiten kann der Kunde GLASWALD jederzeit Änderungswünsche mitteilen. GLASWALD unterbreitet dem Kunden diesbezüglich ein Angebot zur entgeltlichen Änderung der Internet-Seiten, es sei denn, es wurde eine anderweitige Vereinbarung getroffen, wie etwa ein Wartungsvertrag.

(4) Aufgrund der vielfältigen Konfigurationsmöglichkeiten der Browser und Internet-Terminals lässt sich nicht vermeiden, dass Darstellung und Funktionsfähigkeit der Internet-Seiten bei einer bestimmten Konfiguration von der Vereinbarung abweichen. Die Leistungspflicht von GLASWALD beschränkt sich daher darauf, die Internet-Seiten so zu erstellen, dass sie bei der zum Zeitpunkt der Fertigstellung am häufigsten verwendeten Konfiguration den vereinbarten Kriterien entsprechen. Die Leistungspflicht erstreckt sich insbesondere nicht darauf, die Internet-Seiten so zu gestalten, dass sie auch auf den zukünftigen Versionen der Browser vereinbarungsgemäß angezeigt werden bzw. funktionieren. Aufgrund der unterschiedlichen Leistungsspektren der Internet-Provider ist GLASWALD nicht verpflichtet, die Internet-Seiten so zu erstellen, dass sie auch bei deren Veröffentlichung auf einem anderen Internet-Server fehlerfrei dargestellt werden bzw. funktionieren.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, GLASWALD alle Materialien und Informationen, die zur Vertragserfüllung erforderlich sind, unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Kunde gewährleistet, dass sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten Materialien nicht gegen geltendes Recht verstoßen und frei von Rechten Dritter sind.

(6) GLASWALD behält sich das Recht vor, den Kunden in sämtlichen Medien als Referenzkunden zu nennen und auf dessen Internet-Seiten zu verweisen. Der Kunde ist verpflichtet, auf den Internet-Seiten, zu deren Nutzung er berechtigt ist, einen Hinweis auf GLASWALD in angemessenem Umfang zu dulden. Dieser Hinweis kann mit einem Verweis auf die Internet-Seiten von GLASWALD verbunden werden.

(7) Für die Erstellung von Software, Konzepten, Entwürfen, Grafiken, Film- oder Musiksequenzen, Animationen, Programmen, Skripten und ähnliche Leistungen gelten die Bestimmungen in § 2 Abs 1-6 entsprechend.


§ 3 EINTRAGUNG IN SUCHMASCHINEN

(1) Wird die Eintragung in Online-Suchdienste von Internet-Inhalten (Suchmaschinen) vereinbart, so gilt als Leistung die Anmeldung der betreffenden Internet-Präsentation beim jeweiligen Online-Suchdienst. Da über die Aufnahme, den Zeitpunkt einer Eintragung sowie die Plazierung der Betreiber der jeweiligen Suchmaschine entscheidet, ist eine tatsächliche Aufnahme der Eintragsdaten in eine Suchmaschine nicht zur Erfüllung der GLASWALD obliegenden Leistungspflicht erforderlich. Dem Kunden ist bekannt, dass von ihm für die Anmeldung angegebene Daten, insbesondere Stichwörter und Beschreibungen, nach der Aufnahme in eine Suchmaschine allgemein zugänglich sind.


§ 4 HOSTING

(1) Vermietet GLASWALD dem Kunden Speicherplatz auf einem Internet-Server (Hosting eines Web-Servers), gewährleistet GLASWALD eine Erreichbarkeit des Web-Servers im Internet von 95 Prozent im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von GLASWALD liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist. GLASWALD übernimmt keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten und kann die restliche Zeit für technische Arbeiten verwenden. Eine Haftung für durch Ausfälle verursachte Schäden, insbesondere solche in Form von Datenverlusten oder abgebrochenen Datenübertragungen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von GLASWALD oder Erfüllungsgehilfen bzw. auf einer Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen. Im letztgenannten Fall ist die Haftung jedoch auf die vertragstypischen, voraussehbaren Schäden begrenzt.

(2) Wenn nicht anders vereinbart, hat der Kunde keinen Anspruch auf eine eigene IP-Adresse, einen eigenen physischen Server oder eine feste Leitungskapazität für Datenverkehr (Bandbreite).

(3) Der Kunde ist für alle von ihm oder von Dritten publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Eine Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch GLASWALD findet nicht statt. Der Kunde gewährleistet, dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Das Hinterlegen von erotischen, pornographischen, extremistischen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten ist nicht gestattet. GLASWALD ist berechtigt, vorgenannte Inhalte sofort ohne gesonderte Mitteilung zu sperren und zu löschen. GLASWALD überprüft die Inhalte des Kunden ferner nicht dahingehend, ob erhobene Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt sind. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, den Zugriff auf seine Inhalte bis zu einer gerichtlichen Klärung zu sperren, wenn Ansprüche Dritter glaubhaft erhoben werden.

(4) GLASWALD behält sich vor, Inhalte, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu sperren oder deren Betrieb im Einzelfall zu unterbinden.


§ 5 DOMAIN-REGISTRIERUNG

(1) Wird die Verschaffung und Pflege von Internet-Adressen (Domains) vereinbart, so wird GLASWALD im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Kooperationspartner von GLASWALD lediglich als Vermittler tätig. Die Registrierungsdaten werden ohne Gewähr weitergeleitet. GLASWALD hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss und kann deshalb nicht garantieren, dass die bestellte Domain dem Kunden zugeteilt wird, frei von Rechten Dritter ist oder auf Dauer Bestand hat.

(2) Der Kunde garantiert, dass die bestellte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Domain bis zu einer gerichtlichen Klärung zu sperren, wenn Ansprüche Dritter glaubhaft erhoben werden. Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die GLASWALD zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren Entscheidungen nachzukommen.

§ 6 VERTRAGBEGINN, -DAUER UND KÜNDIGUNG

(1) Der Vertrag über Leistungen von GLASWALD kommt mit der Gegenzeichnung durch GLASWALD oder durch die Leistungsausführung zustande. GLASWALD ist insoweit in der Annahme eines Vertrages frei.

(2) Wenn nicht anders vereinbart, ist das Vertragsverhältnis bei Verträgen ohne Mindestlaufzeit für beide Vertragspartner mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende kündbar.

(3) Wenn nicht anders vereinbart, ist das Vertragsverhältnis bei Verträgen mit Mindestlaufzeit frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar. Die Kündigung muß 1 Monat vorher schriftlich zugehen. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich das Vertragsverhältnis um eine weitere Periode der Mindestlaufzeit.

(4) Ist das Datum des Vertragsbeginns oder des Vertragsendes nicht der erste Tag eines Monats, werden solche Monate tagesanteilig abgerechnet.

(5) Hiervon unberührt bleibt das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund.


§ 7 ANGEBOTE, TERMINANGABEN UND PREISE

(1) Soweit nicht anders angegeben, sind Angebote und Terminangaben freibleibend und unverbindlich. In diesem Fall bedürfen Bestellungen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch GLASWALD.


§ 8 LEISTUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

(1) GLASWALD ist bei Werkleistungen berechtigt, für in sich abgeschlossene Teile des Werkes Abschlagszahlungen für die erbrachten, vertragsgemäßen Leistungen zu verlangen. Als in sich abgeschlossene Teile des Werkes gelten die zwischen GLASWALD und dem Kunden vereinbarten einzelnen Leistungspositionen/ Projektphasen.

(2) Bei Dauerschuldverhältnissen (Verträge über eine laufende kostenpflichtige Nutzung von Leistungen, Lizenzen oder Produkten) ist GLASWALD berechtigt, die Zahlung der monatlichen bzw. jährlichen Entgelte im Voraus zu verlangen.

(3) Bei Dauerschuldverhältnissen gelten die angegebenen Preise für die Zahlung im Lastschriftverfahren. Nimmt der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teil, berechnet GLASWALD den zusätzlichen Aufwand separat und pauschal mit 2,50 € je Rechnung.

(4) Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist Leipzig. (5) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist GLASWALD berechtigt, für jede Mahnung außer der Erstmahnung eine Mahngebühr von 5,00 € zu erheben und die Leistungserbringung einzustellen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist GLASWALD berechtigt, die Leistungen für den Kunden zu sperren und Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Discontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

(6) Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen über 2 aufeinanderfolgende Monate nicht nach, kann GLASWALD den Vertrag fristlos kündigen.


§ 9 EIGENTUMS- UND ABTRETUNGSVORBEHALT

(1) GLASWALD behält sich das Eigentum an einer gelieferten Sache bis zur Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor und zwar auch insoweit, als es sich um Forderungen aus früheren Rechtsgeschäften handelt.

(2) Die Übertragung eines Rechts steht unter der Bedingung, dass der Kunde alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich aller aus früheren Rechtsgeschäften hervorgegangenen Forderungen zahlt.


§ 10 HAFTUNG UND MANGEL

(1) Ansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Verschulden bei Vertragsschluss, sonstiger Pflichtverletzungen oder unerlaubter Handlung sind sowohl gegen GLASWALD als auch gegen die Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von GLASWALD ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Diese Beschränkung gilt nicht im Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wenn die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vorliegt. Im letztgenannten Fall ist die Haftung jedoch auf die vertragstypischen, voraussehbaren Schäden begrenzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung von Materialien, Inhalten oder Domains beruhen, stellt der Kunde GLASWALD frei.

(2) Ein Mangel an einer Leistung oder einem Produkt von GLASWALD berechtigt den Kunden nicht automatisch zum Rücktritt vom Vertrag. Entspricht die Leistung/ das Produkt nicht dem vereinbarten Umfang oder ist fehlerhaft, so hat GLASWALD zunächst das Recht auf Nachbesserung innerhalb eines angemessenen Zeitraumes. Im Rahmen dieser Nachbesserung obliegt dem Kunden eine Mitwirkungspflicht.

(3) Wird aufgrund einer Mangelanzeige durch den Kunden von GLASWALD im Wege einer Überprüfung festgestellt, dass der Mangel durch den Kunden selbst verursacht wurde, ist dieser verpflichtet, die für die Überprüfung aufgewendete Zeit entsprechend der üblichen Stundensätze als Schaden zu begleichen.

(4) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen GLASWALD, die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere behördliche Eingriffe und Anordnungen, Feuer, Hochwasser, Verkehrssperrung, Aussperrung, Energiemangel, Streik, Mobilmachung und Krieg.


§ 12 AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

(1) Gegen Forderungen von GLASWALD kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

(2) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als dass sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


§ 13 GEHEIMHALTUNG UND DATENSCHUTZ

(1) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Benutzerkennungen und Passwörter, die ihm von GLASWALD zum Zwecke der Vertragserfüllung mitgeteilt werden, geheim zu halten. Für Schäden, die durch den Verstoß gegen diese Pflicht entstehen, haftet der Kunde.

(2) GLASWALD weist gem. § 33 BDSG darauf hin, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung personenbezogene Daten gespeichert werden. Diese werden gegebenenfalls an Erfüllungsgehilfen, Kooperationspartner, an der Registrierung von Domains beteiligte Dritte und die Betreiber von Suchmaschinen übermittelt und im üblichen Umfang veröffentlicht. Ansonsten werden personenbezogene Daten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Kunde einwilligt oder eine Rechtsvorschrift dies erlaubt.

(3) Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist nicht auszuschließen, dass bei Datenübertragungen im Internet unberechtigte Dritte von übertragenen Daten Kenntnis erlangen. Dieses Risiko ist dem Kunden bekannt und wird von ihm in Kauf genommen.


§ 14 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund von Verträgen, die auf der Grundlage dieser AGB geschlossen werden, einschließlich Scheck- und Wechselklage, sowie sämtlicher zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist Leipzig.

(2) Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat.

(3) Auch ein Rechtsnachfolger des Kunden ist an die Verpflichtungen des Vertrages gebunden.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, welche die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen.